Sistierung (Erbteilung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Parteien streiten seit Januar 2024 vor dem Bezirksgericht Meilen in einem Erbteilungsverfahren, in dem die Einreichung einer Duplik nach Fristsetzungsverfügung verlangt wurde. Im September 2025 ersuchte die Beschwerdeführerin mit Arztzeugnis um Sistierung und Fristverlängerung; das Gericht setzte daraufhin eine Notfrist und führte das Verfahren ohne ergänzende Duplik weiter. Das Obergericht Zürich liess eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde mangels Nachteils nicht zu, worauf sie das Bundesgericht anrief.
Erwägungen
Der Nichteintretensentscheid betrifft ein Zwischenverfahren und ist nur unter den engen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar, deren Erfüllung die Beschwerdeführerin nicht dargelegt hat. Sie weist weder einen nicht leicht wieder gutzumachenden Nachteil noch die Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis nach. Ihre pauschalen Anschuldigungen und der Verweis auf die Krankschreibung ohne konkreten Bezug zur kantonalen Begründung reichen nicht aus.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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