revisione
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A. hat am 1. November 2025 die Revision des Bundesgerichtsentscheids 5A_724/2025 beantragt, der sein zivilrechtliches Rechtsmittel als inammissibel erklärt hatte und eine separate verfassungsrechtliche Eingabe in Aussicht stellte. Er rügt Verfahrensfehler wegen der getrennten Behandlung zweier Rechtsbehelfe und beruft sich auf neue Tatsachen und Beweismittel. Die ursprüngliche Eingabe war elektronisch eingereicht, ohne gültige qualifizierte Signatur.
Erwägungen
Eine Revision ist nur bei den in Art. 121 LTF abschliessend genannten prozessualen Mängeln möglich. A.A. hat keinen solchen Revisionsgrund konkret dargelegt und nicht aufgezeigt, dass relevante Tatsachen irrtümlich unberücksichtigt blieben. Seine zusätzlichen Eingaben waren mangels qualifizierter Signatur unberücksichtigungsfähig.
Entscheid
Das Revisionsgesuch ist unzulässig.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Erbrecht ansehen