Droits politiques; votation cantonale du 28 septembre 2025 "accès aux droits politiques communaux pour les étrangères et les étrangers"
Zusammenfassung
Sachverhalt
Am 28. September 2025 wurde im Kanton Waadt über die Änderung von Art. 142 Cst-VD abgestimmt, um Ausländerinnen und Ausländern den kommunalen Stimmrechtszugang zu erleichtern. Die Beschwerdeführerin beanstandete kurz vor der Abstimmung auf Social Media verbreitete, ihrer Ansicht nach irreführende Informationen und reichte deswegen Rekurs gegen den Staatsratsbeschluss ein. Nach Abweisung durch den Staatsrat und die verfassungrechtliche Abteilung des kantonalen Gerichts erhob sie am 9. März 2026 staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Einhaltung der 30-tägigen Beschwerdefrist und stellte fest, dass für die Rechtzeitigkeit nicht der Zahlungszeitpunkt, sondern der effektive Einlieferungszeitpunkt bei der Post massgebend ist. Die vorgelegte Einlieferungsquittung weist einen Einwurf in den Briefkasten erst um 00:01 Uhr am 10. März 2026 aus, somit nach Fristablauf. Mangels genügender Gründe für die Fristwiederherstellung ist die Beschwerde verspätet und unzulässig.
Entscheid
Die Beschwerde ist unzulässig.
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