Bundesgerichtsentscheid

Beschwerde gegen den Entscheid von Nationalrat und Ständerat betreffend MWST-Erhöhung

1C_398/2026Entscheid vom 16.07.2026Politische RechteOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer erhob am 12. Juli 2026 Stimmrechtsbeschwerde gegen einen parlamentarischen Entscheid von National- und Ständerat im Zusammenhang mit der MWST-Erhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Er machte geltend, verfassungswidrig umgeleitete MWST-Demografieprozente würden der AHV nicht zurückgeführt, wodurch seine politischen Rechte und die Grundlage einer bevorstehenden Volksabstimmung verletzt seien. Er verlangte namentlich Feststellungen zur Verfassungswidrigkeit sowie die Sistierung der Volksabstimmung beziehungsweise die Überarbeitung der Abstimmungsunterlagen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass Akte der Bundesversammlung und des Bundesrats nach Art. 189 Abs. 4 BV beim Bundesgericht grundsätzlich nicht angefochten werden können, sofern das Gesetz keine Ausnahme vorsieht; dies gilt auch für Beschwerden wegen Verletzung der politischen Rechte. Dass der angefochtene Akt der Beschwerde nicht beigelegt worden war, fiel deshalb nicht entscheidend ins Gewicht. Zudem genügte die Eingabe den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weil insbesondere die behauptete Verzerrung der Entscheidgrundlage für die MWST-Abstimmung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten. Eine materielle Prüfung der geltend gemachten Verletzung politischer Rechte fand nicht statt.

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