Votation fédérale du 30 novembre 2025 relative à l'initiative populaire "Pour une Suisse qui s'engage (initiative service citoyen)"
Zusammenfassung
Sachverhalt
Mehrere stimmberechtigte Personen aus dem Kanton Waadt sowie ein Verein fochten im Zusammenhang mit der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2025 über die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» verschiedene Informationen des Bundes an. Sie beanstandeten insbesondere die amtliche Abstimmungsbroschüre sowie öffentliche Äusserungen des VBS und des zuständigen Bundesrats als irreführend und als Verletzung der Abstimmungsfreiheit. Nach der deutlichen Ablehnung der Initiative zogen sie ihr Begehren um Ungültigerklärung der Abstimmung zurück und verlangten nur noch die Feststellung von Unregelmässigkeiten.
Erwägungen
Das Bundesgericht vereinigte die drei Verfahren und hielt fest, dass eine Aufhebung einer Abstimmung nur bei schweren Unregelmässigkeiten in Betracht kommt, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten. Angesichts des sehr deutlichen Resultats mit 84,15 % Nein-Stimmen und der Ablehnung durch sämtliche Kantone war ein Einfluss der gerügten Informationsmängel auf das Abstimmungsergebnis ausgeschlossen. Eine blosse Feststellung von Unregelmässigkeiten kam ebenfalls nicht in Betracht, weil diese nur den konkreten Einzelfall betroffen hätte und keinen appellartigen Nutzen für künftige Abstimmungen gehabt hätte. Zudem sind Akte des Bundesrats und der Bundesversammlung nach Art. 189 Abs. 4 BV grundsätzlich nicht beim Bundesgericht anfechtbar; der Begriff des «globalen Informationsstands» greift nur ausnahmsweise im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung besonders gravierender Mängel, was hier nicht gegeben war.
Entscheid
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerden nicht ein. Weder eine Ungültigerklärung der Abstimmung noch die beantragte Feststellung von Unregelmässigkeiten war zulässig.
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