Fonction publique; modification et résiliation des rapports de service; effet suspensif, mesures provisionnelles, récusation, jonction des causes,
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ wurde im Februar 2023 als Verantwortliche beim Bundesamt für Strassen (OFROU) angestellt. Nach Kritik an ihrer Leistung wurde ihr am 29. September 2025 der Bürostandort verändert und ihr Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31. März 2026. A.________ erhob vor dem Tribunal administratif fédéral mehrere Rekurse, beantragte aufschiebende Wirkung, provisorische Massnahmen und die Recusation des Instruktionsrichters sowie die Zusammenlegung zweier Verfahren.
Erwägungen
Der Antrag auf aufschiebende Wirkung und provisorische Massnahmen war als Vorbehaltsentscheid nach Art. 93 LTF nur bei Nachweis eines irreparablen Schadens zulässig; dieser wurde nicht dargetan, sodass das TAF die Anträge zu Recht als unzulässig bzw. unbegründet abwies. Die Beanstandung der Zusammenlegung der beiden Verfahren liess keinen unheilbaren Nachteil erkennen, zumal die Rekurrentin selbst die Verbindung verlangt hatte. Auch die Recusationsbegehren scheiterten mangels konkreter Anhaltspunkte für Befangenheit oder schwerwiegende Verfahrensfehler.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen.
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