Droit de la fonction publique; résiliation des rapports de service
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Stadt Lausanne kündigte die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse von A.________ per 31. Juli 2024 wegen Ablaufs seines Anspruchs auf Lohnfortzahlung. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diese Kündigung mit Urteil vom 13. November 2025. A.________ erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht; das Verfahren wurde zunächst wegen eines gleichzeitig gestellten Wiedererwägungsgesuchs sistiert, bevor der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückzog.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde ausdrücklich zurückgezogen hatte. In einem solchen Fall ist das Verfahren gestützt auf die anwendbaren Verfahrensbestimmungen als gegenstandslos geworden abzuschreiben. Eine materielle Prüfung der Rechtmässigkeit der Kündigung erfolgte deshalb nicht.
Entscheid
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt ab. Der kantonale Entscheid, der die Beendigung des Dienstverhältnisses bestätigt hatte, blieb damit bestehen.
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