Annulation de la naturalisation facilitée
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der marokkanische Beschwerdeführer heiratete 2011 eine Schweizerin, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung und wurde nach gemeinsamer Erklärung über eine stabile eheliche Gemeinschaft 2018 erleichtert eingebürgert. Anfang 2020 trennte sich das Paar nach Angaben der Ehefrau wegen langjähriger ehelicher Gewalt; später kam es vorübergehend zu einer Versöhnung, bevor 2023 erneut die Scheidung eingeleitet wurde. Das SEM hob daraufhin die erleichterte Einbürgerung auf, was das Bundesverwaltungsgericht bestätigte.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Trennung rund 17 Monate nach der Erklärung über die stabile eheliche Gemeinschaft die tatsächliche Vermutung begründet, dass die eheliche Gemeinschaft im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr ausreichend stabil und zukunftsgerichtet war. Der Beschwerdeführer hätte diese Vermutung entkräften müssen, indem er entweder ein ausserordentliches Ereignis für den raschen Zerfall der Ehe oder seine fehlende Erkenntnis über die Schwere der ehelichen Probleme glaubhaft macht; beides gelang ihm nicht. Die Vorinstanz durfte insbesondere gestützt auf bereits vor 2018 bestehende erhebliche Spannungen, aggressives Verhalten und bestätigte Gewaltvorwürfe annehmen, dass die Probleme schon bei Unterzeichnung der Erklärung bestanden; die spätere Versöhnung änderte daran nichts.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Aufhebung der erleichterten Einbürgerung blieb damit bestehen.
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