Bundesgerichtsentscheid

Non-réélection d'un juge au Tribunal cantonal du canton du Valais pour la législature 2025-2029

1C_314/2025Entscheid vom 10.04.2026Politische RechteOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________, seit 1992 und zuletzt 2021 als Richter am Kantonsgericht Wallis gewählt, kandidierte im September 2024 erneut für die Legislatur 2025–2029. Die Justizkommission des Grand Conseil empfahl am 10. April 2025 aufgrund seines Alters von über 70 Jahren keine Wiederwahl, während die übrigen Kandidaten unangefochten per stiller Wahl bestätigt wurden. In der anschliessenden geheimen Abstimmung des Grand Conseil stimmten 93 Mitglieder gegen und 31 für seine Wiederwahl.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die indirekte Wahl eines kantonalen Richters eine öffentlich-rechtliche Entscheidung darstellt und mangels kantonaler Beschwerdeinstanz direkt anfechtbar ist. Die Nichtwiederwahl wegen Alters verstiess weder gegen verfassungsrechtliche Gleichheitsgebote noch stellte sie eine willkuerliche Auslegung kantonaler Vorschriften dar, da kein Recht auf Wiederwahl besteht und das Alterskriterium defensiblen Erwaegungen diente. Die unterschiedliche Behandlung bei der Wahlprozedur war aufgrund der Kontroverse um die Kandidatur sachlich gerechtfertigt.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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