Bundesgerichtsentscheid

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 in Sachen Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

1C_563/2025Entscheid vom 21.04.2026Politische RechteOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Gegen das E-ID-Gesetz, das nach der Ablehnung der privaten E-ID von 2021 eine staatliche elektronische Identität einführen sollte, fand am 28. September 2025 eine eidgenössische Volksabstimmung statt, die mit knapper Mehrheit angenommen wurde. Mehrere Stimmberechtigte sowie die Vereine MASS-VOLL und EDU rügten im Vorfeld oder kurz nach der Abstimmung namentlich unzulässige Einwirkungen auf den Abstimmungskampf, insbesondere Zuwendungen der Swisscom AG sowie verspätet offengelegte Sachleistungen von Ringier AG und TX Group AG zugunsten von Ja-Komitees.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass Rügen gegen auf der Meldeplattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlichte Angaben zur Kampagnenfinanzierung grundsätzlich innert drei Tagen ab deren gesetzlich vorgesehener Veröffentlichung zu erheben sind, weil diese Informationen öffentlich zugänglich und mit offiziellem Anstrich versehen sind; die Beschwerden betreffend Swisscom waren deshalb verspätet. Soweit es um private Interventionen kurz vor der Abstimmung ging, insbesondere die erst am 26. September 2025 veröffentlichten nichtmonetären Zuwendungen von Ringier AG und TX Group AG, durfte das Abstimmungsergebnis abgewartet werden; die diesbezüglichen Rügen waren rechtzeitig. In der Sache verneinte das Gericht jedoch eine schwere Unregelmässigkeit im Sinne von Art. 34 BV: Die verspätete Offenlegung von Kampagnenfinanzierung betrifft keine entscheidwesentliche Tatsache der Vorlage, die Medien sind nicht zur politischen Neutralität verpflichtet, und eine Irreführung der Stimmberechtigten lag nicht vor. Weitere gerügte Unregelmässigkeiten, etwa betreffend den Schweizerischen Versicherungsverband oder einzelne Aktivitäten der Swisscom, qualifizierte das Gericht als Bagatellen oder als ungenügend substanziiert.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerden 1C_563/2025, 1C_570/2025, 1C_580/2025 und 1C_609/2025 nicht ein. Die Beschwerden 1C_566/2025 und 1C_586/2025 wies es ab, soweit es darauf eintrat; die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 über das E-ID-Gesetz blieb bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Politische Rechte ansehen

Verwandte Entscheide