Bundesgerichtsentscheid

Refus de promotion

1C_619/2025Entscheid vom 29.04.2026Öffentliches DienstverhältnisOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Ein Genfer Polizist wurde 2022 probeweise zum Chef der Brigade migration et retour mit dem Grad eines Leutnants befördert. Während der zweijährigen Probezeit wurde er mehrfach beurteilt; nach wiederholt kritischen EEDM und längeren Arbeitsunfähigkeiten bestätigte das Departement die Beförderung nicht und setzte ihn wieder als Sergent-major ein. Streitig war, ob diese Nichtbestätigung rechtmässig war.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen gebunden ist, soweit keine hinreichend begründete Willkürrüge vorliegt; die verlangten Ergänzungen und zusätzlichen Beweiserhebungen genügten diesen Anforderungen nicht. Materiell stellte es fest, dass altes und neues kantonales Polizeipersonalrecht hinsichtlich der Bestätigung einer Beförderung inhaltlich übereinstimmen und dass der Beschwerdeführer während der Probezeit mehrfach als in wesentlichen Führungskompetenzen ungenügend beurteilt worden war. Auch wenn die Arbeitsbedingungen schwierig waren und einzelne EEDM beanstandet wurden, durfte die Vorinstanz willkürfrei annehmen, dass die Ziele insgesamt nicht erreicht und die erforderlichen Kompetenzen für die Leitungsfunktion nicht nachgewiesen wurden; ein Anspruch auf eine ununterbrochene volle Probezeit bestand nicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Nichtbestätigung der Beförderung zum Chef der Brigade mit Grad eines Leutnants blieb damit bestehen.

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