Validation d'une candidature à l'élection du Conseil municipal de Vernier; récusation
Zusammenfassung
Sachverhalt
Das MCG, die UDC Genf und zwei Privatpersonen haben die Validierung der Kandidatur von Mathias Buschbeck für den Gemeinderat Vernier angefochten und gleichzeitig die Befangenheit sämtlicher Mitglieder der Verfassungsgerichtskammer der Genfer Justizbehörde geltend gemacht, die den Grünen oder der SP angehören. Die Delegation für Befangenheitsentscheidungen wies dieses Gesuch am 17. Oktober 2025 ab, woraufhin die Gesuchsteller beim Bundesgericht Beschwerde erhoben.
Erwägungen
Nach Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 EMRK bedarf es für die Einrede der Befangenheit objektiver Anhaltspunkte, die den Verdacht einer mangelnden Unparteilichkeit begründen. Die bloss parteipolitische Zugehörigkeit ohne konkrete Hinweise auf Einflussnahme reicht nicht aus. Die kantonale Vorschrift zur politischen Ausgewogenheit der Kammer untermauert die Vermutung von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter.
Entscheid
Der Rekurs wird insoweit abgewiesen, als er zulässig ist.
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