Bundesgerichtsentscheid

Droit de la fonction publique (résiliation des rapports de service)

1C_745/2025Entscheid vom 16.06.2026Öffentliches DienstverhältnisOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die 1974 geborene Beschwerdeführerin war seit 2014 bei der Stadt Genf tätig und wurde 2015 Direktorin des Departements für Sicherheit und Sport. Nach einer Covid-bedingten Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2021 kam es zu erheblichen Spannungen mit ihrer Vorgesetzten und Mitarbeitenden; nach einer Untersuchung kündigte die Stadt ihr Arbeitsverhältnis per 31. August 2025 wegen ungenügender Leistungen und wiederholter Verletzung der Dienstpflichten. Die kantonale Justiz bestätigte die Kündigung, worauf die Beschwerdeführerin vor Bundesgericht ihre Wiedereingliederung verlangte.

Erwägungen

Das Bundesgericht bejahte zunächst ein aktuelles praktisches Interesse an der Beschwerde, da bei einer rechtswidrigen Kündigung nach dem Personalstatut der Stadt Genf jedenfalls eine Entschädigung in Betracht falle. Es verwarf sodann die Rügen der Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil die Vorinstanz auf weitere Zeugeneinvernahmen und Aktenbeizüge ohne Willkür in antizipierter Beweiswürdigung verzichten durfte. In der Sache hielt es fest, die Vorinstanz habe gestützt auf zahlreiche Zeugenaussagen willkürfrei annehmen dürfen, dass die Beschwerdeführerin wiederholt unangemessen und respektwidrig gegenüber Mitarbeitenden und Vorgesetzten aufgetreten sei und damit ihre Dienstpflichten nach dem städtischen Personalstatut verletzt habe. Ebenso wenig sei es willkürlich, die Kündigung als verhältnismässig zu erachten, weil mildere Massnahmen wie eine Versetzung als untauglich erschienen und kein formeller vorgängiger Verweis zwingend erforderlich war.

Entscheid

Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit bleibt die Kündigung der Beschwerdeführerin durch die Stadt Genf materiell-rechtlich bestehen.

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