Bundesgerichtsentscheid

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Januar 2026 (1C_549/2025)

1F_3/2026Entscheid vom 20.03.2026Politische RechteOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ legt ein Revisionsgesuch gegen den Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 6. Januar 2026 ein, mit dem seine Beschwerde über die Sitzverteilung bei den Erneuerungswahlen des Stadtparlaments St. Gallen abgewiesen wurde. Er verlangt eine Grundsatzentscheidung zur Verhinderung falsch-proportionaler Wahlergebnisse. Das Gesuch richtet sich gegen das Urteil 1C_549/2025 nach vorausgegangenem kantonalem Abweisungsentscheid.

Erwägungen

Urteile des Bundesgerichts sind gemäss Art. 61 BGG grundsätzlich unanfechtbar und nur bei Vorliegen eines Revisionsgrunds gemäss Art. 121–123 BGG überprüfbar. A.________ beruft sich auf Art. 121 lit. c BGG, weil er meint, seine Anträge seien im Urteil unbeurteilt geblieben. Das Bundesgericht stellt fest, dass die beanstandeten Feststellungsbegehren im Urteil 1C_549/2025 sinngemäss zusammengefasst und materiell entschieden wurden. Mangels eines revisionserheblichen Mangels ist eine Revision ausgeschlossen.

Entscheid

Das Revisionsgesuch wird materiell abgewiesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Politische Rechte ansehen

Verwandte Entscheide