Bundesgerichtsentscheid

Erläuterungsgesuch betreffeund das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2026 (1C_733/2025, 1C_734/2025 und 1C_61/2026)

1G_1/2026Entscheid vom 25.06.2026Politische RechteOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Mit Urteil vom 17. Juni 2026 hob das Bundesgericht die Wahl vom 28. September 2025 von Susanne Sahli zur Stadtpräsidentin von Grenchen auf und lud die Einwohnergemeinde ein, für das vakante Amt eine neue Wahl anzusetzen. Die Einwohnergemeinde ersuchte daraufhin um Erläuterung, ob nur der zweite Wahlgang zu wiederholen sei oder die gesamte Wahl neu durchgeführt werden müsse. Zudem fragte sie, ob bei einer Wiederholung des zweiten Wahlgangs neue Kandidaten nach kantonalem Recht zugelassen seien.

Erwägungen

Nach Art. 129 Abs. 1 BGG ist eine Erläuterung nur zulässig, wenn das Dispositiv unklar, unvollständig, zweideutig oder widersprüchlich ist oder Redaktions- bzw. Rechnungsfehler enthält. Die Gemeinde machte keinen solchen Erläuterungsgrund geltend, sondern wollte im Ergebnis wissen, wie das kantonale Wahlrecht nach der Aufhebung der Wahl anzuwenden sei. Das Bundesgericht hielt fest, aus seinem früheren Urteil ergebe sich lediglich, dass die aufgehobene Wahl nach § 164 Abs. 1 GpR/SO zu wiederholen ist. Die konkrete Auslegung und Anwendung des kantonalen und kommunalen Rechts, namentlich die Frage nach dem Umfang der Wiederholung und der Zulassung neuer Kandidaten, ist Sache der zuständigen kantonalen bzw. kommunalen Behörden und nicht des Bundesgerichts als erste und einzige Instanz.

Entscheid

Das Erläuterungsgesuch wurde abgewiesen. Das Bundesgericht präzisierte nicht weiter, ob nur der zweite Wahlgang oder die gesamte Wahl zu wiederholen ist, sondern verwies insoweit auf das kantonale Recht.

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