Refus de soumettre le dossier avec préavis positif au Secrétariat d'État aux migrations; renvoi de Suisse
Zusammenfassung
Sachverhalt
A, kosovarischer Staatsangehoeriger, lebt seit 2007 in der Schweiz und wurde 2017 wegen illegalen Aufenthalts und unbewilligter Erwerbstaetigkeit verurteilt sowie 2023 wegen Pornografie. Er stellte 2017 beim Kanton Genf ein Gesuch um Aufenthaltserlaubnis, das 2024 mit Wegweisung abgelehnt wurde. Die kantonalen Instanzen wiesen seine Beschwerden bis hin zum Urteil vom 3. Februar 2026 ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach den einschlaegigen Bestimmungen der LEI oder OASA besteht und auch keine ausserordentliche Integration vorliegt. Ein aus Art. 8 EMRK abgeleiteter Aufenthaltstitel faellt mangels legalem Status nicht in Betracht. Damit fehlt es dem Rekurrenten an einem potenziellen Rechtsschutz und sein Rekurs ist unzulässig.
Entscheid
Der Rekurs wird als unzulaessig abgewiesen.
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