Bundesgerichtsentscheid

Échec à l'examen suisse de maturité

2C_245/2026Entscheid vom 01.05.2026Unterrichtswesen und BerufsausbildungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ hat die Schweizer Maturitaetspruefung am 5. September 2025 aufgrund sehr schwacher Noten nicht bestanden und focht dies beim Bundesverwaltungsgericht an. Nach dem endgültigen Nichtbestehen vom 17. Februar 2026 wurde sein Rekurs wiederholt als unzulässig erklärt, da er nicht unterschrieben war. Sein Gesuch um Wiedererwaegung dieser Entscheidung wurde ans Bundesgericht überwiesen.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und qualifiziert das Rechtsmittel als öffentlichen-rechtlichen Rekurs. Nach Art. 83 lit. t LTF ist ein Rechtsmittel gegen Prüfungsresultate unzulässig, da der Streit die materielle Bewertung der Prüfungsleistungen betrifft. Ein subsidiärer Verfassungsrekurs ist nicht zulässig.

Entscheid

Der Rekurs ist unzulässig.

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