Échec à l'examen suisse de maturité
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ hat die Schweizer Maturitaetspruefung am 5. September 2025 aufgrund sehr schwacher Noten nicht bestanden und focht dies beim Bundesverwaltungsgericht an. Nach dem endgültigen Nichtbestehen vom 17. Februar 2026 wurde sein Rekurs wiederholt als unzulässig erklärt, da er nicht unterschrieben war. Sein Gesuch um Wiedererwaegung dieser Entscheidung wurde ans Bundesgericht überwiesen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und qualifiziert das Rechtsmittel als öffentlichen-rechtlichen Rekurs. Nach Art. 83 lit. t LTF ist ein Rechtsmittel gegen Prüfungsresultate unzulässig, da der Streit die materielle Bewertung der Prüfungsleistungen betrifft. Ein subsidiärer Verfassungsrekurs ist nicht zulässig.
Entscheid
Der Rekurs ist unzulässig.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Unterrichtswesen und Berufsausbildung ansehen