Bundesgerichtsentscheid

Élimination du baccalauréat en relations internationales

2C_284/2026Entscheid vom 01.07.2026Unterrichtswesen und BerufsausbildungOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ schrieb sich im Studienjahr 2024/2025 an der Universität Genf für den Bachelorstudiengang in internationalen Beziehungen am Global Studies Institute ein. Mit Verfügung vom 12. September 2025 und Einspracheentscheid vom 26. November 2025 wurde sie aus dem Studiengang ausgeschlossen; die Genfer Cour de justice wies ihre dagegen erhobene Beschwerde am 31. März 2026 ab. Dagegen gelangte sie mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht, zog diese jedoch am 26. Juni 2026 zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht nahm den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis und schrieb das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt ab. Es hielt fest, dass die beschwerdeführende Partei bei einem Rückzug grundsätzlich als unterliegend gilt und dass damit keine materielle Prüfung des angefochtenen Ausschlusses aus dem Studiengang mehr erfolgt.

Entscheid

Das Bundesgericht schrieb die Beschwerde infolge Rückzugs als erledigt ab. Damit blieb der kantonale Entscheid über den Ausschluss aus dem Bachelorstudiengang in internationalen Beziehungen bestehen.

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