Rifiuto del rilascio di un permesso di domicilio, del rinnovo di permessi di dimora UE/AELS e di rilascio di permessi di dimora
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A. und ihre Familie, ursprünglich mit EU/AELS-Aufenthaltsbewilligungen bis 2023/24, verloren ihren EU-Status nach der Rücknahme der ungarischen Staatsbürgerschaft. Sie beantragten im Februar 2023 die Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen und für A.A. zudem eine Orts- und Niederlassungsbewilligung, die vom Migrationsamt des Kantons Tessin abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin und der Staatsrat bestätigten diesen Entscheid.
Erwägungen
Das Bundesgericht nahm den Rekurs an und stellte eine Verletzung des Gehoersrechts fest, da eine Duplica nicht nachgewiesen zugestellt war, bewertet dies aber im bundesgerichtlichen Verfahren als geheilt. Im materiellen Recht verwarf es die Berufung auf Art. 8 EMRK, weil keiner der Familienangehörigen ein gesichertes Aufenthaltsrecht besitzt, die zehnjährige Aufenthaltsdauer fehlt und keine besonders erfolgreiche Integration vorliegt.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen.
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