Modulprüfung "Öffentliches Recht I"
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin, Studentin im Bachelor of Law an der Universität Zürich, bestand die Modulprüfung «Öffentliches Recht I» auch im zweiten Versuch nicht und erhielt die Note 3.5. Ihre Einwände gegen die Bewertung blieben vor der Universität und der Rekurskommission erfolglos; das Verwaltungsgericht gewährte ihr lediglich für das kantonale Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege, wies die Beschwerde im Übrigen aber ab. Vor Bundesgericht verlangte sie, die Prüfung vom 27. Juni 2024 als bestanden zu erklären.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte zunächst die Einhaltung der 30-tägigen Beschwerdefrist nach dem BGG. Das angefochtene Urteil wurde der Beschwerdeführerin am 30. April 2026 zugestellt, womit die Frist am 1. Mai 2026 zu laufen begann und am Montag, 1. Juni 2026, endete. Gemäss Sendungsverfolgung wurde die Beschwerde jedoch erst am 2. Juni 2026 um 00:03 Uhr von der Post erfasst; daraus folgt die Vermutung einer verspäteten Aufgabe. Obwohl die Beschwerdeführerin weitere Belege angekündigt hatte und vom Bundesgericht ausdrücklich zur Einreichung von Nachweisen aufgefordert worden war, reichte sie keine Unterlagen ein, welche diese Vermutung hätten widerlegen können. Ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist nach Art. 50 Abs. 1 BGG wurde ebenfalls nicht gestellt.
Entscheid
Auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde wegen Verspätung nicht eingetreten. Damit blieb der angefochtene kantonale Entscheid bestehen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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