Bundesgerichtsentscheid

autorizzazione di domicilio UE/AELS e permesso di dimora UE/AELS

2C_389/2025Entscheid vom 20.01.2026Bürgerrecht und AusländerrechtOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die italienischen Eheleute A.A. und B.A. sowie ihre beiden 2012 in die Schweiz eingereisten Kinder C.A. und D.A. verfügten bislang über Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit. Nach mehrfachen strafrechtlichen Verurteilungen beantragten sie im August 2022 erstmals Niederlassungsbewilligungen und die Erneuerung ihrer bisherigen Aufenthaltsbewilligungen. Die Migrationsbehörden des Kantons Tessin lehnten beides ab und forderten die Familie zur Ausreise auf, was von den kantonalen Gerichten bestätigt wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass das italo-schweizerische Abkommen über die Wanderarbeiter von 1964 Niederlassungsbewilligungen nur für Erwerbstätige vorsieht. Die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen gemäss Art. 24 Anhang I FZA setzt ausreichende finanzielle Mittel voraus, was bei den Eltern aufgrund hoher Schulden und gesperrtem Vermögen nicht erfüllt ist. Die Kinder hingegen sind seit ihrer Kindheit in der Schweiz integriert und haben ein eigenständiges Recht auf Verlängerung nach Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, um ihre Schulausbildung abzuschliessen.

Entscheid

Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen und die Kinder erhalten die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen; im Übrigen wird der Rekurs abgewiesen.

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