Refus d'octroi d'une autorisation de séjour par regroupement familial
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________, ein nigerianischer Staatsangehöriger, beantragte nach der Heirat mit der Schweizerin B.________ in Italien eine Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz im Rahmen des Familiennachzugs. Die zuständigen Behörden lehnten dies aufgrund früherer Verurteilungen wegen Drogendelikten und wiederholten Verstößen gegen das Einreiseverbot ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt, dass wiederholte schwere Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie frühere Drogendelikte eine sehr schwere Beeinträchtigung dieser Güter darstellen. Trotz des Rechts auf Familiennachzug gemäß Art. 42 LEI und Art. 8 EMRK überwiegt das Interesse der Schweiz an der Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis wegen der fehlenden Integration und der Gefahr einer Wiederholung strafbarer Handlungen.
Entscheid
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird abgelehnt, und die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000 CHF werden den Beschwerdeführern auferlegt.
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