Révocation d'autorisations de séjour UE/AELE en raison de faux documents d'identité
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A. und ihre beiden Kinder aus Brasilien erhielten auf Vorlage portugiesischer Ausweise EU/AELE-Aufenthaltsbewilligungen bis November 2028. Die Polizei stellte fest, dass diese Dokumente gefälscht waren, worauf der Kanton Freiburg die Bewilligungen widerrief. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Widerruf und wies die dagegen erhobenen Rechtsmittel der Familie ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass Bewilligungen gemäss Art. 23 OLCP auch dann widerrufen werden können, wenn sie von Anfang an zu Unrecht erteilt wurden, weil der Gesuchsteller nie EU-Staatsangehöriger war. Da die portugiesischen Ausweise gefälscht waren und die Betroffenen ausschliesslich brasilianische Staatsangehörige sind, lagen die Voraussetzungen für eine EU/AELE-Bewilligung nie vor. Der Widerruf erweist sich als verhältnismässig und nicht willkürlich, weshalb kein vertrauensschutzrechtlicher Anspruch besteht.
Entscheid
Der Rekurs wird abgewiesen; der Widerruf der EU/AELE-Aufenthaltsbewilligungen bleibt bestehen.
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