Bundesgerichtsentscheid

Autorisation de séjour en vue de mariage; renvoi de Suisse

2C_714/2025Entscheid vom 09.06.2026Bürgerrecht und AusländerrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Eine peruanische Staatsangehörige reiste 2023 ohne Visum in die Schweiz ein und beantragte zusammen mit ihrem italienischen Verlobten, der in der Schweiz geboren ist und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, die Vorbereitung der Eheschliessung. Das Migrationsamt des Kantons Waadt verweigerte ihr die Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Heirat und ordnete die Wegweisung an; das Kantonsgericht bestätigte dies. Streitgegenstand vor Bundesgericht war, ob ihr im Hinblick auf die Heirat ein Aufenthaltsrecht zusteht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Heirat zu erteilen ist, wenn keine Hinweise auf eine Scheinehe bestehen und klar erscheint, dass die ausländische Person nach der Eheschliessung in der Schweiz zugelassen werden kann. Ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus dem FZA verneinte es, weil der Verlobte mit seiner gering entlöhnten Tätigkeit in einer Wiedereingliederungsstruktur keine Arbeitnehmereigenschaft erworben hatte und auch kein Verbleiberecht bestand. Hingegen erachtete es die kantonale Prüfung nach Art. 43 AIG und Art. 8 EMRK als ungenügend, weil weder die künftige finanzielle Situation des Paares noch die Auswirkungen eines möglichen Einkommens der Beschwerdeführerin auf die EL des Verlobten noch die Verhältnismässigkeit ausreichend konkret abgeklärt worden waren.

Entscheid

Die Beschwerde wurde, soweit zulässig, gutgeheissen. Die Sache wurde zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und zu neuem Entscheid an das Kantonsgericht zurückgewiesen.

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