Bundesgerichtsentscheid

Einsetzung einer Prüfbeauftragten

2C_737/2025Entscheid vom 02.04.2026AufsichtsbeschwerdenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A. AG und die B. AG wehren sich gegen die FINMA-Verfügung zur Einsetzung der C. AG als Prüfbeauftragte für das Handelsüberwachungssystem «Prometheus» und erhoben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Antrag auf aufschiebende Wirkung. Dieses wies ihren Antrag im Dezember 2025 ab. Anschliessend beantragten sie beim Bundesgericht ebenfalls vorsorgliche Massnahmen und aufschiebende Wirkung, zogen ihre Beschwerde jedoch im März 2026 zurück.

Erwägungen

Mit dem Rückzug der Beschwerde ist das Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben. Die bereits gebildete Dreierbesetzung bleibt gewahrt. Eine inhaltliche Prüfung der Verfügung und der begehrten vorsorglichen Massnahmen findet nicht statt.

Entscheid

Die Beschwerde ist infolge Rückzugs abgeschrieben.

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