Einsetzung einer Prüfbeauftragten
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die A. AG und die B. AG wehren sich gegen die FINMA-Verfügung zur Einsetzung der C. AG als Prüfbeauftragte für das Handelsüberwachungssystem «Prometheus» und erhoben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Antrag auf aufschiebende Wirkung. Dieses wies ihren Antrag im Dezember 2025 ab. Anschliessend beantragten sie beim Bundesgericht ebenfalls vorsorgliche Massnahmen und aufschiebende Wirkung, zogen ihre Beschwerde jedoch im März 2026 zurück.
Erwägungen
Mit dem Rückzug der Beschwerde ist das Verfahren gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben. Die bereits gebildete Dreierbesetzung bleibt gewahrt. Eine inhaltliche Prüfung der Verfügung und der begehrten vorsorglichen Massnahmen findet nicht statt.
Entscheid
Die Beschwerde ist infolge Rückzugs abgeschrieben.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Aufsichtsbeschwerden ansehen