Konzeptförderungsbeitrag
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Stadt Zürich genehmigte 2020 einen Kredit für Konzeptfoerderungsbeitraege und setzte eine Jury ein. Der Verein A beantragte für 2024–2029 jährlich 65 000 Fr., erhielt aber nur einen Abfederungsbeitrag. Kantonale Rekurse wurden abgewiesen, worauf A subsidiär Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht einreichte.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass es sich um eine Ermessenssubvention handelt und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Eine Befangenheitsrüge gegen die Jury sei verspätet vorgebracht und nicht offensichtlich begründet, sodass kein Verstoss gegen Treu und Glauben oder das Recht auf ein faires Verfahren vorliegt. Gehörs- und Vertrauensschutzrügen erweisen sich als unbegründet.
Entscheid
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
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