Bundesgerichtsentscheid

Konzeptförderungsbeitrag

2D_2/2025Entscheid vom 01.04.2026Öffentliche Finanzen & AbgaberechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Stadt Zürich genehmigte 2020 einen Kredit für Konzeptfoerderungsbeitraege und setzte eine Jury ein. Der Verein A beantragte für 2024–2029 jährlich 65 000 Fr., erhielt aber nur einen Abfederungsbeitrag. Kantonale Rekurse wurden abgewiesen, worauf A subsidiär Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass es sich um eine Ermessenssubvention handelt und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Eine Befangenheitsrüge gegen die Jury sei verspätet vorgebracht und nicht offensichtlich begründet, sodass kein Verstoss gegen Treu und Glauben oder das Recht auf ein faires Verfahren vorliegt. Gehörs- und Vertrauensschutzrügen erweisen sich als unbegründet.

Entscheid

Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Öffentliche Finanzen & Abgaberecht ansehen

Verwandte Entscheide