Gebühren für die Stiftungsaufsicht
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Stiftung A.________ untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht stellte ihr für die Prüfung der Jahresberichterstattungen 2021 und 2022 je eine Gebühr von Fr. 1'300.-- in Rechnung. Die Stiftung focht diese Gebührenrechnungen vor dem Bundesverwaltungsgericht und danach vor dem Bundesgericht an und verlangte deren Aufhebung oder Herabsetzung.
Erwägungen
Das Bundesgericht qualifizierte den angefochtenen Entscheid über Gebühren der Stiftungsaufsicht als öffentlich-rechtlichen Entscheid in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht, weshalb grundsätzlich die Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 ff. BGG gegeben wäre. Da die Sache vermögensrechtlicher Natur ist, hätte jedoch der Streitwert von Fr. 30'000.-- erreicht werden oder eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargelegt werden müssen. Beides war nicht erfüllt, da der Streitwert klar unterschritten wurde und die Beschwerdeführerin nicht aufzeigte, weshalb eine solche Grundsatzfrage vorliegen soll. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde kam zudem nicht in Betracht, weil der angefochtene Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht und nicht von einer letzten kantonalen Instanz stammt.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die angefochtenen Gebührenrechnungen bestehen.
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