Bundesgerichtsentscheid

prolongation, resp. restitution de délai (art. 144 al. 2 CPC, resp. art. 148 al. 1 CPC)

4A_253/2025Entscheid vom 11.06.2026ZivilprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin focht in einem Streit aus Maklervertrag ein erstinstanzliches Urteil des Kantons Genf an und wurde zur Leistung eines Kostenvorschusses von 10'800 Franken aufgefordert. Nach Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege erhielt sie eine Nachfrist, die auf ihr Gesuch hin zweimal kurz verlängert wurde; ein weiteres Gesuch um einmonatige Erstreckung unter Hinweis auf gesundheitliche Probleme wies das kantonale Gericht ab. Mangels rechtzeitiger Bezahlung des Kostenvorschusses trat es auf die Berufung nicht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde in Zivilsachen grundsätzlich zulässig sei, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde aber wegen ihrer Subsidiarität entfalle. Es erinnerte daran, dass Sachverhaltsrügen und Rügen gegen die Anwendung von Art. 144 Abs. 2 ZPO und Art. 148 Abs. 1 ZPO den strengen Begründungsanforderungen des BGG genügen müssen. Die Beschwerdeführerin zeigte nicht rechtsgenüglich auf, dass die gewährte Nachfrist samt Verlängerungen offensichtlich ungenügend gewesen wäre oder dass ihre Arztzeugnisse eine Unfähigkeit zur Besorgung ihrer Angelegenheiten belegten; zudem setzte sie sich nicht mit der kantonalen Eventualbegründung auseinander, wonach sie die Zahlung auch elektronisch oder mit Hilfe Dritter hätte veranlassen können. Auch aus der angeordneten Beistandschaft konnte sie nichts zu ihren Gunsten ableiten, weil sie deren Bedeutung für die Fristwahrung im kantonalen Verfahren nicht ausreichend geltend gemacht hatte.

Entscheid

Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig erklärt. Die Beschwerde in Zivilsachen wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte, womit das Nichteintreten auf die kantonale Berufung bestehen blieb.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Zivilprozess ansehen

Verwandte Entscheide