Bundesgerichtsentscheid

Contrat d'assurance; demande d'assistance judiciaire,

4A_390/2026Entscheid vom 28.07.2026ZivilprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Vizepräsidentschaft des Genfer Gerichts erster Instanz wies das Gesuch der A.________ SA in Liquidation um unentgeltliche Rechtspflege in einem Versicherungsvertragsstreit mit der B.________ SA ab. Dagegen erhob die Gesellschaft direkt beim Bundesgericht subsidiäre Verfassungsbeschwerde und beantragte zudem die Vereinigung mit zwei weiteren Verfahren.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amtes wegen. Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist nur gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen zulässig; hier stammte der angefochtene Entscheid jedoch von einer erstinstanzlichen kantonalen Behörde. Da die Beschwerdeführerin den kantonalen Instanzenzug nicht ausgeschöpft hatte, war die direkte Anrufung des Bundesgerichts ausgeschlossen. Mangels zulässiger Beschwerde konnte das Bundesgericht auch die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Nichtigkeit des Entscheids nicht prüfen.

Entscheid

Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb es beim angefochtenen Nichteintretensentscheid ohne materielle Prüfung der Vorbringen.

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