Bundesgerichtsentscheid

penalità,

4A_457/2025Entscheid vom 07.05.2026SchiedsgerichtsbarkeitOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

Nach einer Betriebskontrolle vom 18. April 2024 eroeffnete die Paritaetische Kantonale Kommission der Gaertner ein Verfahren gegen A.________ wegen Verstoessen gegen den Gesamtarbeitsvertrag der Gaertner des Kantons Tessin und verhaengte eine Busse von Fr. 26'400.--. Der von der Arbeitgeberin angerufene Einzelschiedsrichter bestaetigte mit Schiedsspruch vom 21. Juli 2025 die Sanktion, insbesondere wegen nicht bezahlter 1805.51 garantierter Arbeitsstunden. Dagegen gelangte A.________ an das Bundesgericht und ruegte eine Verletzung des rechtlichen Gehoers sowie Willkuer bei der Sachverhaltsfeststellung und bei der Bemessung der Sanktion.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass gegen interne Schiedssprueche nur die in Art. 393 ZPO genannten Ruegen zulaessig sind und appellatorische Kritik unzulaessig ist. Eine Verletzung des rechtlichen Gehoers verneinte es, weil der Schiedsrichter die beantragten Zeugeneinvernahmen in antizipierter Beweiswuerdigung ablehnen durfte, nachdem die betreffenden Personen bereits Selbstdeklarationen eingereicht hatten und die Beschwerdefuehrerin diese Begruendung nicht substanziiert in Frage stellte. Auch die Willkuerruege nach Art. 393 lit. e ZPO scheiterte, weil sie sich weitgehend gegen die Beweiswuerdigung richtete und nicht gegen aktenwidrige Feststellungen im engen Sinn; zudem verkenne die Beschwerdefuehrerin die Begruendung des Schiedsspruchs, der primaer auf das Nichterreichen und Nichtbezahlen der vertraglich garantierten Stunden abstellt. Schliesslich blieb auch die Kritik an der Hoehe der Busse unzulaessig bzw. unbegruendet, da sie sich nicht hinreichend mit den Ausfuehrungen zur Schwere der Verletzungen auseinandersetzte.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb der Schiedsspruch bestehen und die gegen A.________ ausgesprochene Busse wegen Verletzung des Gesamtarbeitsvertrags wurde bestaetigt.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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