Bundesgerichtsentscheid

mutuo,

4A_541/2025Entscheid vom 13.05.2026Darlehen & KreditrechtOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die B.________ SA klagte gegen die A.________ SA aus einem behaupteten Darlehensverhältnis. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage ab, während das Kantonsgericht Tessin die Beklagte auf Berufung hin teilweise zur Zahlung von Fr. 30'000.-- verpflichtete. Dagegen erhob die A.________ SA Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die vollständige Abweisung der Klage.

Erwägungen

Während des bundesgerichtlichen Verfahrens teilte die Beschwerdeführerin mit, die Parteien hätten eine aussergerichtliche Einigung erzielt, und ersuchte um Abschreibung des Verfahrens. Da die Vereinbarung dem Bundesgericht nicht eingereicht wurde, behandelte dieses das Gesuch als Rückzug der Beschwerde. Nach Art. 32 BGG ist der Instruktionsrichter zuständig, als Einzelrichter über die Abschreibung infolge Rückzugs zu entscheiden.

Entscheid

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde ab. Damit blieb das Urteil des Kantonsgerichts Tessin bestehen.

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