contrat de prêt; validité,
Zusammenfassung
Sachverhalt
Nach dem Tod von E.________ schloss dessen Witwe A.________ im Januar 2019 mit drei voll- bzw. minderjährigen Kindern des Erblassers je einen Darlehensvertrag über maximal CHF 1,8 Mio. zur Finanzierung allfälliger Erbschaftssteuern ab. Nachdem die Kinder Teilbeträge verlangt und Betreibungen eingeleitet hatten, erhob die Witwe Aberkennungsklagen und bestritt insbesondere Existenz und Gültigkeit der Darlehensverträge.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, Streitgegenstand sei ausschliesslich die Existenz und Gültigkeit der drei Darlehensverträge; erbrechtliche Auseinandersetzungen, die Gültigkeit des Testaments oder des Erbvertrags sowie behauptete Pflichtwidrigkeiten der Willensvollstrecker seien dafür nicht entscheidend. Die Beschwerdeführerin rügte Sachverhalt, Beweiswürdigung sowie Grundrechtsverletzungen weitgehend bloss appellatorisch und genügte den qualifizierten Begründungsanforderungen des BGG nicht. In der Sache bestätigte das Gericht die vorinstanzliche Auffassung, dass die Verträge klar und einfach formuliert, vom Erbvertrag unabhängig und weder wegen fehlenden Konsenses, Simulation, Minderjährigkeit, Formmängeln, absichtlicher Täuschung noch Übervorteilung ungültig seien. Auch aus dem Einwand, die Verträge seien nicht in Nachlassinventaren aufgeführt oder ihr nicht ausgehändigt worden, folge keine Nichtigkeit oder Unverbindlichkeit.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb es bei der Abweisung der Aberkennungsklagen und bei der Verbindlichkeit der drei Darlehensforderungen gegenüber der Beschwerdeführerin.
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