Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung und drohendem irreparablen Rechtsverlust im CAS-Verfahren gegen das Tribunal Arbitral du Sport (TAS);
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer reichte im November 2025 und Januar 2026 verschiedene Rechtsbegehren beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ein, die weder zur Eröffnung eines Verfahrens noch zu einer verfahrensleitenden Verfügung führten. Er erhob intern Beschwerde beim ICAS ohne Erfolg und beantragte beim Bundesgericht Aufsicht gegen vermeintliche Verfahrensverzögerung und drohenden irreparablen Rechtsverlust. Er verlangte, das TAS zum unverzögerten Vorgehen zu verpflichten.
Erwägungen
Das Bundesgericht übt die Aufsicht nur über bestimmte eidgenössische Gerichte aus und ist daher für die Aufsichtsbeschwerde gegen das TAS unzuständig; zudem kennt das BGG keinen Rechtsbehelf gegen die Verzögerung einer Schiedsentscheidung. Die Beschwerde ist deshalb offensichtlich unzulässig.
Entscheid
Die Beschwerde wird mangels Zuständigkeit nicht behandelt.
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