Bundesgerichtsentscheid

responsabilité civile du mandataire; incompétence de l'autorité judiciaire saisie,

4D_62/2026Entscheid vom 27.04.2026ZivilprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ reichte beim «Tribunal civil du canton de Vaud» eine Klage gegen den Anwalt B.________ wegen behaupteter Haftung aus Mandat ein und stellte mehrere unbezifferte Begehren. Der delegierte Richter der Zivilkammer des Waadtländer Kantonsgerichts trat auf die Eingabe nicht ein, weil mangels bezifferter Rechtsbegehren weder die sachliche Zuständigkeit noch das anwendbare Verfahren bestimmt werden konnten. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit von Rechtsmitteln von Amtes wegen und verlangt nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG, dass die Beschwerde Anträge und eine hinreichende Begründung enthält. Die beschwerdeführende Partei muss sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und konkret darlegen, inwiefern Recht verletzt worden sein soll. A.________ setzte sich mit der vorinstanzlichen Begründung zur fehlenden Zuständigkeit infolge unbezifferter Begehren jedoch nicht auseinander. Damit fehlte es offensichtlich an einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Begründung, weshalb die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als unzulässig zu behandeln war.

Entscheid

Die Beschwerde wurde als unzulässig verworfen. Damit blieb das vorinstanzliche Nichteintreten auf die Klage bestehen.

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