Bundesgerichtsentscheid

indemnité d'occupation

5A_1065/2025Entscheid vom 15.06.2026ZivilprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Kläger verlangte von den beiden Beklagten eine Entschädigung wegen unrechtmässiger Nutzung einer Wohnung, die er im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben hatte. Das erstinstanzliche Gericht hiess die Klage gut und verpflichtete die Beklagten solidarisch zur Zahlung von 100'000 Franken; die kantonale Berufung wurde mangels genügender Begründung als unzulässig erklärt.

Erwägungen

Bei einem Entscheid, der eine Berufung wegen ungenügender Begründung für unzulässig erklärt, muss sich die Beschwerde an das Bundesgericht gezielt mit dieser Eintretensfrage auseinandersetzen und darlegen, weshalb die Anforderungen von Art. 311 Abs. 1 ZPO erfüllt waren. Die Beschwerdeführer wiederholten vor Bundesgericht im Wesentlichen ihre Berufungsschrift und ihre Sicht der Dinge, ohne konkret aufzuzeigen, weshalb die kantonale Begründung zur fehlenden Motivierung bundesrechtswidrig sein sollte. Die blosse Behauptung, ihre Ausführungen seien klar gewesen und eine rechtliche Begründung sei nicht nötig, genügt den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Damit blieb der kantonale Nichteintretensentscheid bestehen.

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