mesures provisionnelles (suspension provisoire du droit de visite, expertise familiale), changement de curateur
Zusammenfassung
Sachverhalt
A. und B. sind Eltern des 2022 geborenen Kindes C. Nach der Trennung im März 2024 kam es zu bedrohlichen und gewalttätigen Vorfällen des Vaters gegen die Mutter in Gegenwart des Kindes, worauf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde superprovisorisch den Umgang des Vaters aussetzte und eine familienpsychiatrische Expertise anordnete. Der Vater focht diese Massnahmen erstinstanzlich und vor der kantonalen Rekursinstanz an und beantragte unter anderem die Wiederaufnahme des Umgangs, ein begleitetes Besuchsrecht sowie den Wechsel des Kurators.
Erwägungen
Das Bundesgericht erachtete den Beschwerdegegenstand als zulässig, weil die superprovisorische Aussetzung des Umgangs einen irreparablen Eingriff in die elterliche Beziehung darstellt. Es verneinte Verletzungen von Gehörs- und Verfahrensrechten, da der Beschwerdeführer keine willkürlichen Tatsachenfeststellungen oder Verfahrensmängel hinreichend dargelegt hat. Die kantonale Würdigung, wonach angesichts der wiederholten Gewalthandlungen des Vaters eine weitere Aussetzung des Umgangs bis zur familienpsychiatrischen Abklärung zum Schutz des Kindes geboten ist, erweist sich als nicht zu beanstanden.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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