garde alternée d'une enfant née hors mariage
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die 2019 ausserehelich geborene Tochter leitete zusammen mit der Mutter ein Verfahren zur Regelung von Obhut und Unterhalt ein. Das erstinstanzliche Gericht beliess die gemeinsame elterliche Sorge, stellte das Kind unter die alleinige Obhut der Mutter und regelte ein Besuchsrecht des Vaters; dessen Antrag auf alternierende Obhut wurde im kantonalen Berufungsverfahren abgewiesen. Vor Bundesgericht verlangte der Vater die Rückweisung zur ergänzenden Abklärung, insbesondere zur Einholung eines Berichts der Beiständin, sowie die Einführung einer alternierenden Obhut.
Erwägungen
Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV: Die Vorinstanz hatte ihren Verzicht auf die Einholung eines Berichts der Beiständin ausreichend begründet, und der Vater rügte die antizipierte Beweiswürdigung nicht rechtsgenüglich als willkürlich. Materiell erinnerte das Gericht daran, dass eine alternierende Obhut nach Art. 298 Abs. 2ter ZGB voraussetzt, dass sie dem Kindeswohl dient und insbesondere eine genügende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern besteht. Angesichts des seit Jahren besonders intensiven Elternkonflikts, der fehlenden direkten Kommunikation und der ständigen Einschaltung von Beiständin und Anwälten durfte die Vorinstanz ohne Ermessensmissbrauch annehmen, dass eine alternierende Obhut von vornherein nicht in Betracht fällt. Die vom Vater angeführten punktuellen Absprachen und die kantonale Vergleichsrechtsprechung vermochten daran nichts zu ändern.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb der kantonale Entscheid bestehen, wonach die alleinige Obhut bei der Mutter verbleibt und keine alternierende Obhut angeordnet wird.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Familienrecht ansehen