Bundesgerichtsentscheid

avis aux débiteurs et fourniture de sûretés en garantie des contributions d'entretien en faveur d'un enfant (art. 291 et 292 CC)

5A_1094/2025Entscheid vom 21.05.2026FamilienrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Ein britisches Urteil von 2008 verpflichtete den Vater, für seine 2006 geborene Tochter eine monatliche, indexierte Unterhaltszahlung in GBP bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer vollständigen Ausbildung, längstens bis 23, zu leisten; 2016 wurde er zusätzlich zur Übernahme von Privatschulkosten verpflichtet. Diese Entscheide wurden 2023 in Genf für vollstreckbar erklärt, worauf die Tochter die Anweisung an die Schuldner nach Art. 291 ZGB und die Sicherstellung nach Art. 292 ZGB beantragte. Die Genfer Cour de justice ordnete schliesslich ab 1. August 2024 eine Schuldneranweisung sowie die Hinterlegung von Sicherheiten für künftige Unterhaltsbeiträge an; der Vater gelangte dagegen ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht verwarf zunächst die Rüge einer ungenügenden Begründung, weil die kantonale Instanz nachvollziehbar dargelegt hatte, weshalb beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum nur ein angemessener und nicht der effektiv bezahlte, überhöhte Mietzins berücksichtigt werde. Soweit der Vater die Berücksichtigung seines tatsächlichen Mietzinses oder die Wechselkursproblematik neu aufwarf, scheiterte er zudem am Grundsatz der materiellen Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs und an ungenügender Begründung nach dem BGG. In der Sache bestätigte das Bundesgericht, dass ein vollstreckbarer ausländischer Unterhaltstitel trotz Ausbildungsbedingung nach Eintritt der Volljährigkeit und trotz Indexierung hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar ist, wenn die Berechnungsgrundlagen klar aus dem Urteil hervorgehen. Auch die Sicherstellung nach Art. 292 ZGB hielt stand, weil die Vorinstanz einen qualifizierten Zahlungsrückstand und eine konkrete Gefährdung der Forderung als glaubhaft erachtet hatte; zudem ist die Kumulation von Schuldneranweisung und Sicherstellung rechtlich zulässig.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die von der Genfer Cour de justice angeordnete Schuldneranweisung und die Sicherstellung der künftigen Unterhaltsbeiträge blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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