Bundesgerichtsentscheid

atteinte à la personnalité

5A_229/2026Entscheid vom 03.07.2026PersonenrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Betreiber der Online-Wochenzeitschrift E.________ veröffentlichten 2022 einen Artikel, wonach gegen D.________ ein administratives und strafrechtliches Steuerverfahren laufe und Vermögenswerte von über 33 Millionen Franken sequestriert worden seien. D.________ klagte wegen Persönlichkeitsverletzung und verlangte die Feststellung der Widerrechtlichkeit sowie die Publikation des Urteilsdispositivs.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei wahren Tatsachenberichten eine Interessenabwägung nach Art. 28 Abs. 2 ZGB vorzunehmen ist zwischen Pressefreiheit und Schutz der Privatsphäre. Zwar war D.________ hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs eines Casinos eine relative Person der Zeitgeschichte, doch bestand kein hinreichender Zusammenhang zwischen dieser öffentlichen Bekanntheit und dem berichteten Steuerverfahren; die namentliche Identifikation war daher nicht durch ein überwiegendes Informationsinteresse gerechtfertigt. Auch die angeordnete Publikation des Urteilsdispositivs war geeignet und verhältnismässig, um den durch den Artikel erzeugten Eindruck zu korrigieren; ein erläuternder Zusatz zu den Urteilsgründen konnte mangels entsprechender Parteianträge nicht verlangt werden.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Es blieb dabei, dass der Artikel D.________ widerrechtlich in seiner Persönlichkeit verletzte und dass das Dispositiv des erstinstanzlichen Urteils auf der Startseite von E.________ zu veröffentlichen ist.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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