Bundesgerichtsentscheid

attribution de la garde (enfant de parents non mariés)

5A_261/2025Entscheid vom 28.07.2026FamilienrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die unverheirateten Eltern eines 2020 geborenen Kindes trennten sich 2021; das Kind blieb bei der Mutter, während dem Vater schrittweise ausgeweitete Besuchsrechte eingeräumt wurden. Das erstinstanzliche Gericht ordnete ab Schulbeginn 2025 eine alternierende Obhut im Wochenrhythmus an, die Genfer Cour de justice hob dies jedoch auf und beliess die alleinige Obhut bei der Mutter mit erweitertem Besuchsrecht des Vaters. Der Vater gelangte ans Bundesgericht und verlangte die Wiederherstellung der alternierenden Obhut ab Schulbeginn 2025.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass bei alternierender Obhut stets das Kindeswohl nach Art. 298b Abs. 3ter ZGB massgebend ist und sämtliche relevanten Kriterien gesamthaft zu würdigen sind. Die Vorinstanz durfte die alternierende Obhut nicht mit der Begründung ablehnen, die Eltern kommunizierten ungenügend, weil nicht festgestellt war, dass ein ausgeprägter und andauernder Konflikt auch andere Kinderbelange als die Betreuungsregelung betreffe; zudem schliesst schriftliche Kommunikation eine alternierende Obhut nicht aus. Weiter beruhten die Erwägungen zur Wegdistanz auf willkürlich festgestellten Fahrzeiten, und die blosse unterschiedliche Erwerbsbelastung der Eltern genügte hier nicht, um wegen mangelnder persönlicher Verfügbarkeit des Vaters gegen eine alternierende Obhut zu sprechen. Schliesslich habe die Vorinstanz den Stabilitätsgrundsatz unvollständig geprüft, weil sie die Betreuungssituation vor der Trennung nicht hinreichend einbezog.

Entscheid

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das kantonale Urteil aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Abklärung und neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Diese muss gestützt auf die aktualisierte Situation erneut prüfen, ob eine alternierende Obhut mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Familienrecht ansehen

Verwandte Entscheide