Bundesgerichtsentscheid

Genehmigung Schlussbericht und Schlussrechnung

5A_276/2026Entscheid vom 27.03.2026PersonenrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Süd genehmigte den Schlussbericht und die Schlussrechnung einer aufgehobenen Beistandschaft. Die Beschwerdeführerin wehrte sich gegen diese Genehmigung, zuletzt vor dem Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte, ob der Nichteintretensentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich zu Recht ergangen ist. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin enthielt weder ein präzises Rechtsbegehren noch eine hinreichende Begründung. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin bezogen sich nicht auf die wesentlichen Erwägungen des angefochtenen Entscheids.

Entscheid

Die Beschwerde wird nicht behandelt.

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