Beistandschaft
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin beantragte die Aufhebung einer seit 2021 bestehenden Vertretungsbeistandschaft, welche mit einer umfassenden Vermögensverwaltung verbunden war. Die KESB Graubünden wies den Antrag ab, erweiterte die Beistandschaft und entzog ihr die Handlungsfähigkeit in den Bereichen Vermögensverwaltung, Administration und Wohnen. Das Obergericht des Kantons Graubünden bestätigte diesen Entscheid.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin keine hinreichende Begründung vorbrachte, die eine Verletzung von Rechtsnormen oder eine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsdarstellung durch die Vorinstanz hätte belegen können. Gemäss psychiatrischem Gutachten sei die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer wahnhaften Symptomatik nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln, weshalb die Einschränkungen der Handlungsfähigkeit gerechtfertigt und verhältnismässig seien.
Entscheid
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.
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