Bundesgerichtsentscheid

Contributo di mantenimento

5A_311/2026Entscheid vom 05.05.2026FamilienrechtOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ verlangte die Revision eines anlaesslich einer Schlichtungsverhandlung vom 9. November 2022 mit ihrem Vater B.________ geschlossenen Vergleichs, wonach dieser ihr monatlich Fr. 200.-- Unterhalt zahlt. Der Sekretaer-Assessor der Pretura Lugano wies das Revisionsgesuch am 20. Januar 2026 ab, und das Kantonsgericht Tessin trat am 4. Maerz 2026 auf die dagegen erhobene Beschwerde nicht ein. Vor Bundesgericht verlangte A.________ die Bestaetigung eines angeblich frueher zugesprochenen Unterhalts von Fr. 1'400.-- monatlich bis zum Abschluss ihres Universitaetsstudiums.

Erwägungen

Das Bundesgericht behandelte die Eingabe als Beschwerde in Zivilsachen nach BGG. Es hielt fest, dass bei einem kantonalen Nichteintretensentscheid vor Bundesgericht nur geprueft werden kann, ob dieses Nichteintreten bundesrechtskonform war, und dass die Beschwerde sich deshalb mit der Begruendung des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen muss. A.________ brachte jedoch lediglich allgemeine Ausfuehrungen zum behaupteten materiellen Unterhaltsanspruch vor, ohne darzulegen, weshalb das kantonale Gericht zu Unrecht mangels genuegender Begruendung auf ihre Beschwerde nicht eingetreten sei. Damit erfuellte ihre Eingabe die Begruendungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Der kantonale Nichteintretensentscheid blieb damit bestehen.

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