Aufenthaltsbestimmungsrecht und Obhut
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die nicht verheirateten Eltern streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Obhut für ihren 2017 geborenen Sohn. Die KESB entzog der Mutter 2019 die elterliche Sorge und platzierte das Kind in einer Pflegefamilie. Nach einem Erziehungsfähigkeitsgutachten und Co-Parenting-Angebot lehnte die KESB 2025 die Rückplatzierung ab, wogegen die Mutter erfolglos vor Obergericht und Bundesgericht zog.
Erwägungen
Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt willkürfrei abgeklärt und umfassend begründet. Die Beschwerdeführerin rügt die Sachverhaltsfeststellungen nur appellatorisch und erhebt keine konkreten Willkürrügen. Eine Rechtsverletzung, namentlich im Zusammenhang mit Art. 310 ZGB, ist nicht aufgezeigt.
Entscheid
Die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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