Bundesgerichtsentscheid

Abänderung des Kindesunterhalts

5A_342/2026Entscheid vom 23.04.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Parteien schieden 2010 und es wurde Kindesunterhalt von Fr. 500.– festgelegt. Nach teilweiser Aufhebung der Unterhaltspflicht und einem im September 2025 vom Zivilgericht genehmigten Vergleich, den die Mutter wegen gesundheitlicher Probleme und angeblich fehlender Willensfreiheit anfocht und im März 2026 vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt zurückwies, reichte sie Beschwerde ans Bundesgericht ein. Sie verlangt die Aufhebung des kantonalen Entscheids und die Neubeurteilung des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung zusätzlicher Umstände.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass die kantonal festgestellten Tatsachen verbindlich sind und nur bei klarer Willkür überprüft werden. Die Mutter hat nicht substanziiert dargelegt, inwiefern der Willensmangel oder eine fehlerhafte Angemessenheitsprüfung vorliegt. Die gerichtliche Zustimmung zum Vergleich erfolgte nach eingehender Befragung und Beratung, weshalb mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten wird.

Entscheid

Die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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