Bundesgerichtsentscheid

Abänderung Unterhalt

5A_350/2026Entscheid vom 29.04.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Parteien liessen sich im Jahr 2015 scheiden, wobei der Ehemann zur Zahlung eines monatlichen nachehelichen Unterhalts von CHF 2 000 verpflichtet wurde. Mit Gesuch vom 1. Januar 2024 ersuchte er um Reduktion dieser Leistung auf CHF 1 200 mit dem Hinweis auf einen Einkommensverlust. Die Ehefrau beantragte die Abweisung des Gesuchs.

Erwägungen

Nach Art. 169 ZGB setzt eine Abänderung des Unterhalts eine grundlegende und dauerhafte Änderung der Verhältnisse voraus. Der Einkommensrückgang des Ehemanns sei überwiegend auf vorübergehende Faktoren zurückzuführen und begründe keine langfristige Abänderungspflicht. Es sei zudem eine Abwägung zwischen dem Unterhaltsbedarf der Ehefrau und den finanziellen Möglichkeiten des Ehemanns vorzunehmen, wobei nur eine geringfügige Anpassung in Betracht komme. Eine substanzielle Kürzung des Unterhalts sei daher nicht gerechtfertigt.

Entscheid

Der Antrag auf Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts wird abgewiesen. Der vorinstanzliche Entscheid bleibt bestätigt.

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