Bundesgerichtsentscheid

divorce (contribution d'entretien en faveur d'un enfant mineur)

5A_395/2025Entscheid vom 19.06.2026FamilienrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die 2018 verheirateten Parteien sind Eltern eines 2018 geborenen Sohnes. Im Scheidungsurteil stellte das Genfer Erstgericht das Kind unter die Obhut der Mutter und verpflichtete den Vater, ab Urteilsfällung monatlich 950 Franken Kindesunterhalt zu bezahlen. Der Vater focht vor Bundesgericht nur die Bestätigung dieses Unterhaltsbeitrags an und machte geltend, er sei dazu mangels Leistungsfähigkeit nicht in der Lage.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an die vorinstanzlich festgestellten Tatsachen gebunden ist, soweit keine hinreichend begründete Willkürrüge erhoben wird; neue Beweismittel waren weitgehend unzulässig. Die Vorinstanzen durften dem Vater ein hypothetisches Einkommen anrechnen, weil er seine Erwerbskapazität mit seiner sehr teilzeitlichen Tätigkeit als ausserschulischer Betreuer nicht ausschöpfte, obwohl er über eine kaufmännische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und keine behaupteten gesundheitlichen Einschränkungen verfügte. Bei Unterhaltspflichten gegenüber einem minderjährigen Kind ist ein Elternteil gehalten, eine zumutbar besser entlöhnte oder umfangreichere Tätigkeit aufzunehmen; die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens hat keinen strafenden Charakter und setzt keine böswillige Haltung voraus.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Verpflichtung des Vaters, für den minderjährigen Sohn monatlich 950 Franken Unterhalt zu zahlen, blieb bestehen.

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