Bundesgerichtsentscheid

effet suspensif (expertise pédopsychiatrique)

5A_405/2026Entscheid vom 08.06.2026FamilienrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Im Streit zwischen getrennten Eltern über ihre minderjährige Tochter ordnete die Präsidentin des zuständigen Zivilgerichts eine kinderpsychiatrische Begutachtung an. Gegen diese Anordnung erhob die Mutter Beschwerde und verlangte aufschiebende Wirkung, damit die Expertise bis zum Entscheid in der Hauptsache nicht durchgeführt werde. Die kantonale Rechtsmittelinstanz wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab, worauf die Mutter ans Bundesgericht gelangte.

Erwägungen

Das Bundesgericht qualifizierte den angefochtenen Entscheid über die aufschiebende Wirkung als Zwischenentscheid und vorsorgliche Massnahme im Sinn von Art. 93 bzw. Art. 98 BGG, sodass nur genügend begründete Verfassungsrügen zulässig waren. Es hielt fest, dass die kantonale Instanz ihre Abweisung auf mehrere selbständige Begründungen gestützt hatte, insbesondere auf die ungenügende Begründung des Gesuchs und darauf, dass kein erheblicher Nachteil aus der sofortigen Durchführung der Expertise dargelegt worden sei. Da die Beschwerdeführerin nicht alle tragenden Begründungen anfocht, namentlich ihr früheres Ausbleiben einer Opposition gegen die Expertise und ihr prozessuales Verhalten, genügten ihre Vorbringen den Begründungsanforderungen nicht.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Damit blieb die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung bestehen und die kinderpsychiatrische Expertise konnte sofort durchgeführt werden.

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