Bundesgerichtsentscheid

Übertragung Impfkompetenz (elterliche Sorge)

5A_435/2026Entscheid vom 22.05.2026FamilienrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern eines 2019 geborenen Kindes üben die gemeinsame elterliche Sorge aus; die Mutter hat die alleinige Obhut, dem Vater steht ein begleitetes Besuchsrecht zu. Weil sie sich über die Impfung des Kindes nicht einigen konnten, übertrug die KESB der Mutter die alleinige Entscheidungskompetenz in Impffragen. Der Vater focht dies erfolglos beim Obergericht an und gelangte danach an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde nur ungenügend begründet sei und keine hinreichenden Willkürrügen gegen die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen enthalte. Massgeblich sei, dass das Kind wegen des anhaltenden Widerstands des Vaters bislang keine Basisimpfungen erhalten habe, obwohl die Mutter seit längerer Zeit eine Impfung gemäss den Empfehlungen des BAG und der Kinderärztin verlange und das Kind bereits an Keuchhusten erkrankt sei. In Anlehnung an BGE 146 III 313 verletze es das Recht nicht, bei elterlicher Pattsituation in einer das Kindeswohl betreffenden Impffrage die alleinige Impfkompetenz der Mutter zuzuweisen. Die Einwände des Vaters zum staatlichen Impfzwang gingen am Streitgegenstand vorbei, weil es nicht um ein Impfobligatorium, sondern um die Zuweisung einer elterlichen Entscheidungskompetenz ging.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Übertragung der alleinigen Entscheidungskompetenz in Impffragen auf die Mutter bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Familienrecht ansehen

Verwandte Entscheide