Bundesgerichtsentscheid

unentgeltliche Rechtspflege (erbrechtliche Streitigkeit)

5A_467/2026Entscheid vom 04.06.2026ZivilprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Im hängigen Verfahren betreffend Ausgleichs- und Erbteilungsklage verweigerte das Regionalgericht Oberland dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege. Gegen diesen Entscheid erhob er kantonale Beschwerde, die er am 18. Dezember 2025 in Israel der Post übergab; das Obergericht des Kantons Bern trat wegen Verspätung nicht darauf ein. Vor Bundesgericht verlangte er die Feststellung der Rechtzeitigkeit seiner kantonalen Beschwerde und die Rückweisung an das Obergericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der angefochtene Entscheid über die unentgeltliche Rechtspflege in einer Erbschaftssache als anfechtbarer Zwischenentscheid mit Beschwerde in Zivilsachen überprüfbar ist. Es bestätigte die obergerichtliche Fristberechnung: Nach Zustellung des begründeten Entscheids am 8. Dezember 2025 lief die zehntägige Beschwerdefrist am 18. Dezember 2025 ab, wobei die Eingabe spätestens dem Gericht, der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung hätte übergeben werden müssen. Soweit der Beschwerdeführer neue Tatsachen zu seinem Aufenthalt im Ausland und zu den Umständen in Israel vorbrachte, blieben diese mangels Zulässigkeit unberücksichtigt. Seine verfassungsrechtlichen Rügen genügten zudem nicht, weil er sich nicht sachbezogen mit der Anwendung der massgebenden Bestimmungen der ZPO auseinandersetzte und aus seinem Auslandaufenthalt sowie Wohnsitz in Israel keine Verfassungsverletzung abgeleitet werden konnte.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb es beim Nichteintreten des Obergerichts auf die kantonale Beschwerde wegen Verspätung.

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